Die Leitlinien für den Scope (oder Geltungsbereich) 2 des „GHG Protocols" vereinfacht die Beschaffung grüner Energie für Unternehmen, die ihre Treibhausgasemissionen verringern und die Entwicklung erneuerbarer Energien fördern wollen.
Laut den Scope 2 Leitlinien können Unternehmen zwei Methoden nutzen, um ihre Scope 2 Emissionen offenzulegen: Die ortsgebundene Methode und die Marktgebundene Methode. Laut der Marktgebundenen Methode können Unternehmen eine Anzahl vertraglicher Instrumente wie RECs oder Herkunftsnachweise nutzen, um ihre Scope 2 Emissionen zu reduzieren.
All unsere Erneuerbaren-Energien-Produkte erfülle die Kriterien für eine marktbasierte Methodik und sind akzeptierte Vertragsinstrument im Rahmen der Scope 2 Leitlinien.
Es gibt drei Arten auf die eine Organisation Treibhausgase und Kohlenstoff ausgibt- Wir nennen diese Geltungsbereiche oder "Scopes".
Scope 1:
Die Quellen für diese Emissionen befinden sich direkt in Ihrem Besitz oder werden durch Sie betrieben. Verfügt Ihr Betrieb zum Beispiel über eine Fahrzeugflotte? Und verbrennt diese fossile Brennstoffe? Vielleicht haben Sie Heizkessel in Ihren Gebäuden? Auch scheinbar harmlose Neonzeichen können es Wert sein, RECs zu erwerben.
Scope 2:
Diese Emissionen resultieren aus der Energie, mit der Sie Ihre Gebäude betreiben. Das gemeinhin wichtigste Beispiel für diesen Geltungsbereich ist der Stromverbrauch.
Scope 3:
Emissionen, die aus solchen Aktivitäten resultieren, die zwar nicht direkt durch Ihr Unternehmen verursacht werden, aber mit dessen Betrieb verbunden sind. Beispiele; Geschäftsreisen, Abfallmanagement, Pendeln, Vertrieb durch Dritte usw.